Hitze im Job – Rechtslage, Pausen und was der Fuß mitmacht
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Was das in Grad bedeutet, steht erst in der Technischen Regel ASR A3.5 – und die kennt drei Schwellen: 26 °C, 30 °C und 35 °C. Draußen gilt keine davon, dort zählt allein die Gefährdungsbeurteilung. Für den Fuß im Sicherheitsschuh ändert sich mit jeder dieser Stufen etwas, und zwar bevor der Kreislauf reagiert.
Sonnenschutz für die Arbeit im Freien:
Sonnenschutz LSF 50 bei Amazon ansehenDie drei Stufen der ASR A3.5
| Lufttemperatur im Raum | Was gilt |
|---|---|
| bis +26 °C | Sollwert der Regel. Höher nur ausnahmsweise, wenn draußen ebenfalls über 26 °C herrschen. |
| über +26 °C | Maßnahmen sollen ergriffen werden – Sonnenschutz an Fenstern, Nachtlüftung, weniger innere Wärmelasten, verschobene Arbeitszeit, gelockerte Kleiderregeln, Getränke. |
| über +30 °C | Maßnahmen müssen ergriffen werden, und sie müssen die Beanspruchung tatsächlich senken. |
| über +35 °C | Der Raum gilt für diese Zeit nicht als Arbeitsraum, solange nicht wie bei Hitzearbeit vorgegangen wird: technische Maßnahmen, Entwärmungsphasen, Schutzausrüstung. |
Zwei Missverständnisse halten sich hartnäckig. Erstens gibt es kein Recht, ab einer bestimmten Gradzahl nach Hause zu gehen – die Regel verpflichtet zu Maßnahmen, nicht zum Feierabend. Zweitens ist die ASR eine Technische Regel: Wer anders vorgeht, muss eine gleichwertige Lösung nachweisen.
Im Freien zählt die Gefährdungsbeurteilung
Für Bau, Dach, Garten- und Landschaftsbau nennt keine Technische Regel eine Höchsttemperatur. Grundlage ist § 5 Arbeitsschutzgesetz: Der Betrieb muss die Belastung beurteilen und Maßnahmen ableiten. Bewährt sind früher Arbeitsbeginn, schwere Tätigkeiten in den kühlen Stunden, Beschattung und ein Wechsel zwischen Sonnen- und Schattenposten im Team.
Unterschätzt wird die Akklimatisation. Der Körper braucht ein bis zwei Wochen regelmäßiger Hitzeexposition, bis er früher und dünner schwitzt und weniger Salz verliert. Deshalb trifft es nicht die letzte Augustwoche, sondern den ersten Hitzetag im Juni – und Kollegen, die aus dem Urlaub oder von Krankheit zurückkommen. Wer an heiße Anlagen, Öfen oder Bitumen heran muss, hat zusätzlich Kontaktwärme am Fuß – dafür gibt es hitzebeständige Arbeitsschuhe und, für die Strahlung vom Flachdach, die Seite für Dachdecker.
Trinken und Pausen richtig takten
Bei schwerer Arbeit in Hitze liegt der Flüssigkeitsverlust schnell bei einem halben bis einem Liter pro Stunde. Nachtrinken funktioniert nur in kleinen Portionen: alle 15 bis 20 Minuten ein paar Schlucke, nicht ein Liter in der Pause. Kühl ja, eiskalt nein – das bleibt im Magen liegen. Wer über Stunden literweise trinkt, braucht Salz dazu, über Mineralwasser, Brühe oder das Pausenbrot.
Pausen wirken kurz und häufig am besten, im Schatten und mit hochgelegten Beinen. Zwei Bilder gehören unterschieden: Bei der Hitzeerschöpfung ist die Haut blass und feucht, dazu Kopfschmerz, Schwindel und Wadenkrämpfe – raus aus der Hitze, hinlegen, trinken. Beim Hitzschlag ist die Haut heiß und das Bewusstsein getrübt; das ist ein Notfall für den Ruf 112.
Was Hitze mit dem Fuß macht
Zur Wärmeabgabe stellt der Körper die Gefäße in der Peripherie weit. Zusammen mit dem Stehen wandert Gewebeflüssigkeit nach unten, und der Fußumfang nimmt über den Tag zu – die Länge dagegen kaum. Der Schuh, der morgens locker saß, spannt nachmittags über dem Rist, während vorn nichts fehlt. Die Antwort ist kein größeres Paar, sondern zweimal am Tag zwei Minuten: oberen Schnürbereich öffnen, unten die Spannung lassen, neu binden.
Der zweite Effekt ist Nässe. Feuchte Haut reibt stärker als trockene und weicht auf, sodass Druckstellen früher entstehen – die Gegenmaßnahmen dazu stehen bei den Blasen und, für die Schweißmenge selbst, bei den Schweißfüßen. Wirksam und billig ist der Wechsel in der Mittagspause: frische Socken, wenn möglich ein zweites Paar Schuhe, dazu die Füße kurz kalt abbrausen. Welche Socke dabei taugt, klärt der Sockenratgeber. Welcher Schuh im Sommer überhaupt der richtige ist – Belüftung, Membran, Sandale –, steht bei den Sommer-Arbeitsschuhen; hier geht es um die Bedingungen drumherum.
Sonnenschutz endet nicht am Sockenrand
Der Streifen zwischen Sockenrand und Hosenbein bekommt beim Knien, Hocken und Steigen viel Strahlung ab, und genau dort denkt niemand an Creme. Dasselbe gilt für den Fußrücken in Sicherheitssandalen. Auf schwitzender Haut hält Sonnenschutzmittel schlecht – lieber langes Hosenbein und hoher Sockenschaft als dreimal nachcremen; wo Creme sein muss, schweißfest und morgens vor dem Anziehen.
Das ist kein Kosmetikthema: Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen durch natürliche UV-Strahlung sind als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt. Beschäftigte im Freien sammeln über Jahre eine Dosis, die mit einzelnen Sonnenbränden nichts zu tun hat.
Häufige Fragen
Ab wie viel Grad darf ich die Arbeit einstellen?
Eine feste Gradzahl dafür gibt es nicht. Die ASR A3.5 verpflichtet ab 30 °C Raumtemperatur zu wirksamen Maßnahmen und stuft Räume über 35 °C ohne solche Maßnahmen als ungeeignet ein. Ob eine Tätigkeit im Einzelfall ruht, klären Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat.
Muss der Arbeitgeber Getränke stellen?
Trinkwasser bereitzustellen gehört zu den Maßnahmen, die die ASR A3.5 bei Überschreitung der 26-Grad-Marke nennt, und ab 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Eine allgemeine Pflicht zur kostenlosen Getränkeversorgung bei jedem Wetter folgt daraus nicht – im Betrieb ist das oft zusätzlich geregelt.
Darf ich im Sommer kurze Hosen und Sandalen tragen?
Die Lockerung von Bekleidungsregelungen ist ausdrücklich eine der genannten Hitzemaßnahmen, aber sie endet dort, wo Schutzausrüstung gefordert ist. Bleibt laut Gefährdungsbeurteilung eine Schutzklasse mit Zehenkappe vorgeschrieben, gilt sie im Hochsommer unverändert.